EU SPECIFIC WATER LEGISLATIONS

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A-Behandlung kommunaler Abwässer und Nitrate aus der Landwirtschaft
1-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser: Ausweisung empfindlicher Gebiete und weitergehende Behandlung (Artikel 5)

 

Ausweisung empfindlicher Gebiete und weitergehende Behandlung (Artikel 5)

Eine weitere wichtige Bestimmung ist Artikel 5, der eine spezifische zusätzliche Anforderung für "empfindliche Gebiete" festlegt. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass kommunales Abwasser, das in Kanalisationen eingeleitet wird, vor der Einleitung in solche empfindlichen Gebiete einer "weitergehenden Behandlung", manchmal als "Drittbehandlung" bezeichnet, für alle Einleitungen aus Gemeinden mit mehr als 10 000 EW unterzogen wird (Artikel 5 Absatz 2). Im Großen und Ganzen handelt es sich bei den empfindlichen Gebieten um Süßwasserkörper, Ästuare und Küstengewässer, "die eutroph sind oder in naher Zukunft eutroph werden können, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden", um Oberflächensüßwasser für die Trinkwassergewinnung, "das eine übermäßige Nitratkonzentration enthalten könnte (...), wenn keine Maßnahmen ergriffen werden", und, gemäß einer Art "Auffangklausel", um alle anderen Gebiete, "in denen eine weitergehende Behandlung als die in Artikel 4 dieser Richtlinie vorgeschriebene erforderlich ist, um die Richtlinien des Rates zu erfüllen" (Anhang II).

Die Gewässer müssen nur dann als empfindliche Gebiete ausgewiesen werden, wenn die Einleitungen dazu beitragen, dass die Gewässer eutrophiert werden oder die Gefahr besteht, dass die Gewässer eutrophiert werden. In einem bestimmten Fall wurde das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Nährstoffeintrag und dem beschleunigten Wachstum des Phytoplanktons als hinreichend wahrscheinlich angesehen, um Maßnahmen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips zu ergreifen, auch wenn das ökologische Modell, auf dem es beruhte, nicht perfekt war Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. So wurden beispielsweise für das gesamte finnische Hoheitsgebiet Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! und für das gesamte schwedische Hoheitsgebiet Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! empfindliche Gebiete ausgewiesen, die eine weitergehende Behandlung erfordern.
Es wurde festgestellt, dass Italien gegen die Richtlinie verstoßen hat, weil es die kommunalen Abwässer im Raum Mailand keiner weitergehenden Behandlung als der regulären Zweitbehandlung unterzogen hat, obwohl sie in die empfindlichen Gebiete des "Pô-Deltas" und die Küstengebiete der nordwestlichen Adria eingeleitet werden: Es macht keinen Unterschied, ob die Abwässer direkt in ein empfindliches Gebiet eingeleitet werden oder indirekt, z. B. über das Wassereinzugsgebiet des Po Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Kürzlich wurde Italien erneut wegen Verstoßes gegen die Richtlinie verurteilt, weil es nicht sichergestellt hat, dass "der Mindestprozentsatz für die Verringerung der Gesamtbelastung aller kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mindestens 75 % für die Gesamtmenge an Phosphor und mindestens 75 % für die Gesamtmenge an Stickstoff beträgt" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! in den empfindlichen Gebieten des Einzugsgebiets des Po und des Adriadeltas, des Varese-Sees, des Comer Sees und des Einzugsgebiets des Golfs von Castellammare (Sizilien)".
Direkte oder indirekte Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die im selben Einzugsgebiet eines empfindlichen Gebietes liegen, müssen die für empfindliche Gebiete geltenden Anforderungen jedoch nur insoweit erfüllen, als diese Einleitungen zur Verschmutzung dieses Gebietes beitragen und ein kausaler Zusammenhang zwischen diesen Einleitungen und der Verschmutzung der empfindlichen Gebiete hergestellt wird Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Zusätzlich zu der den Mitgliedstaaten durch Artikel 4 auferlegten Verpflichtung zu einer angemessenen Behandlung und der Verpflichtung nach Artikel 5 zu einer weitergehenden Behandlung im Vorgriff auf eine Einleitung in gefährdete Gebiete müssen solche Einleitungen die Anforderungen von Anhang I-B erfüllen. So müssen beispielsweise Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen quantifizierte Anforderungen an den biochemischen Sauerstoffbedarf, den chemischen Sauerstoffbedarf und die Gesamtmenge der suspendierten Feststoffe erfüllen (Anhang I, Tabelle 1).

Der Gerichtshof entschied, dass die den Mitgliedstaaten durch Artikel 4 auferlegte Verpflichtung, das Abwasser der betreffenden Gemeinden einer angemessenen Behandlung zu unterziehen Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!, sowie ihre Verpflichtung nach Artikel 5, diese Abwässer vor der Einleitung in empfindliche Gebiete einer weitergehenden Behandlung als der in Artikel 4 beschriebenen zu unterziehen Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!, und in beiden Fällen, dass diese Einleitungen den Anforderungen des Anhangs I-B entsprechen müssen, nicht bedeutet, dass die Proben über ein ganzes Jahr hinweg genommen werden müssen.

Im Jahr 2021 bestätigte der Gerichtshof, dass "wenn ein Mitgliedstaat in der Lage ist, eine Probe vorzulegen, die die Anforderungen des Anhangs I.B erfüllt, die Verpflichtungen aus Artikel 4 der Richtlinie 91/271 als erfüllt anzusehen sind, da dieser Artikel nicht vorschreibt, dass die Probenahme (...) ein ganzes Jahr lang durchgeführt werden muss". Er vertrat ferner die Auffassung, dass "nichts darauf hindeutet, dass die Situation hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen aus Artikel 5 der Richtlinie 91/271 anders ist" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass "zwischen den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ergebnisses gemäß den Artikeln 4 und 5 zu unterscheiden ist, um zu überprüfen, ob die Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen den Anforderungen des Anhangs I.B (...) entsprechen, und der ständigen Verpflichtung, der sie gemäß Artikel 15 dieser Richtlinie unterliegen, um sicherzustellen, dass diese Einleitungen im Laufe der Zeit die Qualitätsanforderungen erfüllen, die ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Behandlung gelten" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Darüber hinaus wird die natürliche Rückhaltung von Stickstoff wahrscheinlich als eine Methode zur Entfernung von Stickstoff aus kommunalem Abwasser angesehen. Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Schweden und Finnland hat der Gerichtshof entschieden, dass "keine Bestimmung der Richtlinie 91/271 dieser Möglichkeit entgegensteht" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.