EU SPECIFIC WATER LEGISLATIONS

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A-Behandlung kommunaler Abwässer und Nitrate aus der Landwirtschaft
1-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser: Kläranlagen für kommunales Abwasser und Verordnungen und/oder vorherige Genehmigungen

 

Kläranlagen für kommunales Abwasser und Verordnungen und/oder vorherige Genehmigungen

Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen, die diesen Anforderungen entsprechen, müssen "so ausgelegt, gebaut, betrieben und instandgehalten werden, dass eine ausreichende Leistung unter allen normalen klimatischen Bedingungen gewährleistet ist", wobei jahreszeitliche Schwankungen der Belastung zu berücksichtigen sind (Artikel 10) Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Die Einleitung von Industrieabwässern in Sammelsysteme und kommunale Kläranlagen unterliegt Vorschriften und/oder vorherigen Genehmigungen gemäß weiteren Anforderungen (Artikel 11). Sie müssen insbesondere einer Vorbehandlung unterzogen werden, um die Gesundheit des in den Sammelsystemen und Kläranlagen arbeitenden Personals zu schützen, um sicherzustellen, dass die Sammelsysteme, die Kläranlagen und die dazugehörigen Ausrüstungen nicht beschädigt werden, dass der Betrieb der Kläranlage und die Behandlung des Schlamms nicht behindert werden, dass die Einleitungen aus den Kläranlagen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben oder verhindern, dass das aufnehmende Gewässer die Anforderungen anderer EU-Richtlinien erfüllt, und dass der Schlamm sicher und umweltverträglich entsorgt werden kann (Anhang I Buchstabe c)). Biologisch abbaubare Abwässer aus bestimmten lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen ebenfalls die Bedingungen erfüllen, die in früheren Verordnungen und/oder besonderen Genehmigungen auf der Grundlage spezifischer Anforderungen festgelegt wurden (Artikel 13).

Die Umsetzung der Richtlinie war in vielen Mitgliedstaaten notorisch mühsam, da sie von den meisten Kommunen hohe Investitionen verlangt. Die meisten Mitgliedstaaten wurden sogar wiederholt vom Gerichtshof verurteilt, weil sie ihren Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nicht nachgekommen sind. Im letzten Bericht über die Umsetzung (2020) dieser Richtlinie wurde festgestellt, dass über 26 600 Gemeinden eine Abwassermenge von 612 Millionen Einwohnergleichwerten erzeugen. Der Kommission zufolge wird "eine Menge kommunalen Abwassers, die 6,6 Millionen EW (1 %) entspricht, nicht gesammelt" und "über 37 Millionen EW (6 %) des gesammelten Abwassers werden nicht ausreichend behandelt, um die Normen für die Zweitbehandlung zu erfüllen". Schließlich entsprechen "fast 32 Millionen EW (8 %) nicht den strengeren Behandlungsnormen" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich jedoch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission bestätigt, dass die größte Herausforderung erneut finanzieller Natur ist, und die Gesamtinvestitionen zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Richtlinie wurden bereits 2016 auf 229 Mrd. EUR geschätzt. Im Anschluss an die 2017 eingeleitete Refit-Evaluierung dieser Richtlinie Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! ermittelt die Kommission die verschiedenen Optionen zur Verbesserung dieser alten spezifischen Wasserrichtlinie. Parallel dazu gibt es auch bei der Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG einige Schwierigkeiten, was die Komplexität des Übergangs zu einem nachhaltigen Agrarmodell verdeutlicht.