EU SPECIFIC WATER LEGISLATIONS

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A-Behandlung kommunaler Abwässer und Nitrate aus der Landwirtschaft

 

Eutrophierung ist definiert als "die Anreicherung von Wasser mit Nährstoffen, insbesondere mit Stickstoff- und/oder Phosphorverbindungen, die ein beschleunigtes Wachstum von Algen und höheren Formen pflanzlichen Lebens hervorrufen und damit eine unerwünschte Störung des Gleichgewichts der im Wasser vorhandenen Organismen und der Qualität des betreffenden Wassers bewirken" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Algenblüten an Stränden und Küsten und Cyanobakterienblüten in Seen und Flüssen stellen eine erhebliche, sogar schädliche Gefahr für die Gesundheit (Trinkwasser, Badegewässer) und die Umwelt dar.
Die EUA unterstreicht, dass Phosphor und Nitrat die beiden wichtigsten Nährstoffe und Substanzen für die Eutrophierung sind Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Die Verringerung der Nährstoffeinträge erfordert eine Kontrolle der menschlichen Tätigkeiten, wie z. B. Abwasser oder Nitratverschmutzung durch landwirtschaftliche Tätigkeiten. Im Jahr 1991 wurden in diesem Zusammenhang zwei EU-Wasserrichtlinien verabschiedet, die zur Verbesserung der Qualität der Gewässer beitragen sollen: Die Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (1) und die Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (2). Beide sind sehr technisch und erfordern sowohl juristisches als auch außerjuristisches Fachwissen, um sie auszulegen und umzusetzen. Sie erfordern auch erhebliche finanzielle Investitionen, insbesondere für die Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser. Mehrere Mitgliedstaaten berichten regelmäßig über finanzielle und technische Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Richtlinie über kommunales Abwasser.
Schließlich führen die beiden Richtlinien eine Modulation der Ergebnisverpflichtungen in Abhängigkeit von der Anfälligkeit und/oder Empfindlichkeit der aquatischen Umwelt gegenüber Eutrophierung ein. Die Mitgliedstaaten müssen empfindliche Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!/anfällige Gebiete anhand von Kriterien ausweisen und strengere Auflagen erteilen. Diese Richtlinien sind der Grund für zahlreiche Fälle, die vor dem EuGH verhandelt werden, einschließlich finanzieller Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten (Nichtbeachtung der Urteile des EuGH Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!).