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B-Schlüsselspezifische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten: Charakterisierung, Verzeichnis der Schutzgebiete, Programme und Preisgestaltung für Wasser
4-Preise für Wasser

 

Im Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2019) fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, "die ordnungsgemäße Umsetzung von Artikel 9 über die Kostendeckung, einschließlich der Berechnung und Internationalisierung der Umwelt- und Ressourcenkosten für alle Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Wasserkörper, sicherzustellen" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Sie stellt außerdem fest, dass "angesichts der großen Anzahl von Wasserkörpern, die sich nicht in einem guten quantitativen Zustand befinden, das Potenzial der Wasserpreise, die tatsächliche Wasserknappheit besser widerzuspiegeln, nicht voll ausgeschöpft zu sein scheint" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!. Im Jahr 2021 stellte der Europäische Rechnungshof fest, dass "die Verursacher nicht die vollen Kosten für die Wasserverschmutzung tragen". Er unterstreicht, dass "in der EU die Haushalte in der Regel den größten Teil der Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tragen, obwohl sie nur 10 % des Wassers verbrauchen (...), und dass das Kostendeckungsprinzip nur schwer auf Verschmutzungen aus diffusen Quellen, z. B. aus der Landwirtschaft, angewandt werden kann, bei denen es schwierig ist, die Verursacher zu ermitteln" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.

Water use by economic sector in Europe in 2017