EU WATER LAW and POLICY

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B-Die komplexe Gesetzesstruktur der EU-Wasserpolitik

 

Die EU-Wassergesetzgebung befindet sich bereits in der dritten Generation. Der Fitness-Check der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie sowie der europäische Green Deal markieren einen neuen Wendepunkt in der EU-Wasserpolitik. Eine "facettenreiche Agenda für die Widerstandsfähigkeit der Wasserwirtschaft" Click here for more information! für 2030 durch das Denken in Ökosystemen wird als der Weg dieser Politik an der Kreuzung der komplexen Herausforderungen des Klimas, der Lebensmittel- und Energiesicherheit, der biologischen Vielfalt und der nüchternen und zirkulären Nutzung natürlicher Ressourcen Click here for more information! vorgestellt. Die EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (2020) Click here for more information!, die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2021) Click here for more information!, die thematische Strategie für den Boden (2021) Click here for more information! und der Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (2021) Click here for more information! laufen auf diesen Horizont zu. Der Schutz und die Verbesserung des Wassers erscheinen jedoch nicht als solche unter den sechs Prioritäten des Umweltaktionsprogramms 8th , sondern sind nur Bestandteil des Ziels der "Nullverschmutzung" und des Ziels der biologischen Vielfalt.

Ein kurzer Überblick über die Höhepunkte der EU-Wasserpolitik seit 1975 zeigt die komplexe Struktur oder den "Baumbestand" der EU-Wassergesetzgebung.
Sie entstand zunächst zwischen 1975 und 1986 mit Richtlinien zu unterschiedlichen Themen wie Oberflächengewässer Click here for more information!, Badegewässer Click here for more information!, Einleitung gefährlicher Stoffe in Oberflächengewässer und Grundwasser Click here for more information!, "Süßwasser, das zum Schutz oder zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischen erforderlich ist" Click here for more information! oder die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer Click here for more information!, ganz zu schweigen von der wahrscheinlich wichtigsten Rechtsvorschrift dieser Art, der über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Click here for more information!. In einer zweiten Phase ab 1991 wurden einige dieser ursprünglichen Richtlinien überarbeitet, z. B. die Richtlinien über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und von Badegewässern, und andere wurden verabschiedet, z. B. über kommunale Abwässer Click here for more information! oder Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Click here for more information!.
Dieser sektorale Ansatz für den Schutz und die Verbesserung der Gewässer erklärt sich aus der Entscheidung der Europäischen Kommission, die Maßnahmen entsprechend den verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Methoden zu priorisieren. Im ersten Umweltaktionsprogramm hat die EG daher vorgesehen, dass sich die Studien zur Festlegung von Qualitätszielen zunächst auf die Oberflächengewässer konzentrieren. Diese rechtlichen Puzzlesteine (nach Gewässertyp, nach Art der menschlichen Nutzung, nach Art der Verschmutzung, nach Art der Verschmutzungsquelle (...) haben jedoch mehrere ökologische und rechtliche Grenzen.

Diese rechtliche Fragmentierung trägt nicht zu einem ganzheitlichen und ökosystemischen Schutz des Wasserkreislaufs und der aquatischen Ökosysteme einschließlich des Land-Meer-Kontinuums bei. 1993 förderte die Kommission das Konzept der "guten ökologischen Qualität" und vertrat die Auffassung, dass ein "Wasserkörper als von guter ökologischer Qualität angesehen wird, wenn die Selbstreinigung des Wasserkörpers aufrechterhalten wird, die Vielfalt der natürlich vorkommenden Arten erhalten bleibt und die Struktur und Qualität der Sedimente in der Lage sind, die natürlich vorkommende biologische Gemeinschaft des Ökosystems zu erhalten". In ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die ökologische Qualität der Gewässer schlug die Kommission vor, bestimmte bestehende Richtlinien aufzuheben und zu überarbeiten. Auch wenn dieser Vorschlag nicht erfolgreich war, so ist er doch ein Vorbote des Umgestaltungsprozesses der EU-Wasserpolitik, der durch die Verabschiedung der Richtlinie 2000/60/EG veranschaulicht wird, die einen Rahmen für Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Wasserpolitik schafft.
Als Rahmenrichtlinie versuchte die WRRL wenig überraschend, einen großen Teil des bestehenden EU-Wasserrechts neu zu strukturieren. Wie in Teil 3 unten gezeigt wird, schafft die WRRL, wie ihr Titel vermuten lässt, einen Rahmen für eine "Wasserpolitik". Dies ist insofern offensichtlich, als sie zumindest auf EU-Ebene neue Konzepte für den Umgang mit dem Gewässerschutz entwickelt, wie z. B. das Konzept, wonach die wichtigste hydrologische Ebene für den Umgang mit der Wasserressource das Flusseinzugsgebiet oder zumindest eine zusammenhängende Gruppe von Flusseinzugsgebieten ist. Ebenso bemüht sich die WRRL sehr darum, andere einschlägige EU-Rechtsvorschriften zu nutzen, sei es im Umweltbereich oder in anderen Bereichen des Umweltschutzes, wie z. B. das Netz Natura 2000. Ein weiteres Zeichen für die Bemühungen des EU-Gesetzgebers, eine Wasserpolitik zu organisieren, ist die Tatsache, dass die WRRL strenge Regeln für die Bewertung des hydrologischen, biologischen und quantitativen Zustands aller Arten von Wasserkörpern auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten vorsieht und sowohl erste Analysen dieser Wasserkörper als auch eine weitere Überwachung organisiert. Aktiver mit der Durchführung einer Politik verbunden sind die Bestimmungen der WRRL, die die Mitgliedstaaten verpflichten, Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und Maßnahmenprogramme zu verabschieden und umzusetzen sowie punktuelle und diffuse Schadstoffquellen durch einen "kombinierten Ansatz" zu kontrollieren. Eine weitere wichtige Neuerung, zumindest auf EU-Ebene, ist der Einsatz der Wasserpreise als wirtschaftliches Instrument zum Schutz dieser wichtigen Ressource, das den verschiedenen Nutzern Anreize für ein vernünftiges Verhalten bietet. Nicht zuletzt legt die WRRL eine Reihe von Zielen fest, deren oberstes Ziel es ist, einen "guten" Zustand aller Wasserkörper auf dem Gebiet der EU zu erreichen, ein Ziel, das im Prinzip bis 2015 erreicht werden sollte, wenn auch nicht ohne gewisse Spielräume. Zu diesem Zweck wurden in der Wasserrahmenrichtlinie die in früheren Richtlinien festgelegten Vorschriften für die Wasserqualität und die Einleitung in Grund- und Oberflächengewässer zusammengefasst.
Trotz der sehr ehrgeizigen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hat sie bei weitem nicht alle früheren Wasserrechtsvorschriften ersetzt.
Die Wasserrahmenrichtlinie hat die meisten früheren Richtlinien über die aquatische Umwelt und ihre Nutzung sowie die älteren Richtlinien über die Einleitung von Schadstoffen in die aquatische Umwelt, deren Bestimmungen gleichzeitig neu gruppiert und überarbeitet wurden, aufgehoben Click here for more information! und ersetzt. Am stärksten betroffen sind die EU-Rechtsvorschriften über die Qualität der aquatischen Umwelt, die Qualitätsziele für die verschiedenen Wasserkörper vorsehen. Die WRRL ersetzte somit de facto die aus den 1970er Jahren stammenden Richtlinien über (i) die Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer, die für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten bestimmt sind Click here for more information! und (ii) die beiden bereits erwähnten Richtlinien über die Qualität von Gewässern, die für das Leben von Fischen und Schalentieren geschützt oder verbessert werden müssen. Ein Teil der früheren Rechtsvorschriften, die für die Einleitung in die aquatische Umwelt galten, wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie für einige Jahre aufrechterhalten, bevor sie außer Kraft gesetzt wurden, während andere weiterhin in Kraft bleiben und dies noch viele Jahre lang bleiben dürften. Mit der WRRL wurden also vier Richtlinien aufgehoben, allerdings erst mit Wirkung vom 22. Dezember 2013, darunter die Richtlinie 1980/68/EWG über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe und die Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer Click here for more information!.