Siehe Artikel 22 Aufhebungen und Übergangsbestimmungen. 7 Jahre nach Inkrafttreten der WRRL: Richtlinie 75/440/EWG, Entscheidung 77/795/EWG des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zum Austausch von Informationen über die Qualität des Oberflächensüßwassers in der Gemeinschaft, Richtlinie 79/869/EWG des Rates über die Messverfahren sowie die Häufigkeit der Probenahmen und Analysen von Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung. 13 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 78/659/EWG des Rates, Richtlinie 79/923/EWG des Rates, Richtlinie 76/464/EWG des Rates.