EU WATER LEGISLATION & JUGDES

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B-EU-Wassergesetzgebung und nationale Gerichte: eine zunehmende und notwendige Zusammenarbeit in der Rechtsprechung

 

So sind bei Verstößen gegen das Wasserrecht Sanktionen zu verhängen, die auch eine umfangreiche strafrechtliche Praxis nach sich ziehen. Eine der bedeutendsten Arten von Strafverfahren im Zusammenhang mit Wasser ist die unerlaubte und/oder rechtswidrige Einleitung von gebrauchtem Wasser und/oder Stoffen, insbesondere gefährlichen Stoffen. Auch Sickerwasser aus industriellen oder landwirtschaftlichen Anlagen sowie aus Abfalllagern oder Deponien ist ein potenzielles Problem. Zivil- und Handelsgerichte scheinen weniger häufig mit wasserrechtlichen Fragen konfrontiert zu werden, obwohl sich dies mit der Zeit ändern kann. Die rechtswidrige Einleitung oder das unbeabsichtigte Auslaufen von Abwasser, flüssigen Abfällen (z. B. Sickerwasser) oder gefährlichen Stoffen, einschließlich der unter die Nitratrichtlinie fallenden Produkte, auf einem Grundstück oder sogar auf öffentlichem Grund kann der Umwelt insgesamt, innerhalb und außerhalb des Geländes, schaden. Dies könnte der Fall sein, wenn das betroffene Land und die Oberflächengewässer oder das Grundwasser flussabwärts von der Punktquelle des Ortes liegen, an dem eine Einleitung oder ein Überlaufen stattfindet. Dies ist zwar in den meisten Fällen ein Fall für die Verwaltungspraxis, kann aber auch für die Nachbarn, Pächter oder Erwerber des betreffenden Grundstücks nachteilig sein, ganz zu schweigen von den Arbeitnehmern, die an diesem Standort beschäftigt sind, und den Verbrauchern oder Nutzern des Wassers, das aus den flussabwärts gelegenen Brunnen entnommen wird. Dies kann natürlich zu einer Reihe von Ansprüchen führen, die sich auf das geltende kommunale Eigentumsrecht, das Kaufrecht oder das Haftpflichtrecht stützen. In einer solchen Situation kann das Gericht aufgrund der Verletzung des Abfallrechts die Belästigung, die Mangelhaftigkeit oder Nichtkonformität des überlassenen Grundstücks oder das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Eigentümers oder Besitzers des Grundstücks gegenüber seinen Nachbarn oder weiteren örtlichen Verbrauchern und Nutzern feststellen. In der oben erwähnten Angelegenheit, in der ein französisches Verwaltungsgericht den Staat zur Entschädigung eines Wasserversorgers verurteilte, war der private Betreiber selbst von einem Zivilgericht zur Zahlung von Schadenersatz an die Einwohner einer bretonischen Stadt verurteilt worden, weil er sie mit Wasser versorgt hatte, dessen Qualität nicht den EU-Wasserqualitätsanforderungen entsprach Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Die Richter müssen unter Umständen auch prüfen, ob die nationalen Gesetze zur Umsetzung der EU-Wasserrechtsvorschriften mit der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Einklang stehen. Gemäß dieser Richtlinie legen die Mitgliedstaaten fest, dass bestimmte Verhaltensweisen eine Straftat darstellen, wenn sie rechtswidrig sind und vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig begangen werden. Ein solches Verhalten ist unter anderem "das Einleiten, die Emission oder das Einbringen einer Menge von Stoffen oder ionisierender Strahlung in (...) Wasser, das den Tod oder eine schwere Körperverletzung einer Person oder eine erhebliche Schädigung (...) der Qualität des Wassers verursacht oder verursachen kann (...)" (Art. 3(a)) und "das Sammeln, Befördern, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen, (...) die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder eine erhebliche Schädigung (...) der Wasserqualität (...) verursachen oder verursachen können" (Art. 3(b)). Wie bereits erwähnt (siehe Teil 2), können bestimmte Tätigkeiten, die im Rahmen der Umsetzung des Wasserrechts durchgeführt werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden fallen. Die von den zuständigen Behörden in Anwendung dieser anderen Rechtsvorschriften getroffenen Entscheidungen könnten ebenfalls vor den zuständigen nationalen Gerichten angefochten werden. Darüber hinaus kann es zu Überschneidungen zwischen dieser EU-Umwelthaftungsregelung und anderen nationalen Haftungsregelungen (z. B. der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung) kommen, die von den nationalen Gerichten zu klären wären.

Aufklärung, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit tragen dazu bei, die Wachsamkeit der Bürger und Nichtregierungsorganisationen zu erhöhen, die aktiv an der Aufdeckung von Verstößen gegen nationales und EU-Umweltrecht beteiligt sind. Eine Reihe von Verfahren, die die Kommission gegen Mitgliedstaaten eingeleitet hat, gehen auf Beschwerden von Umweltverbänden bei der Kommission zurück. Wie der EuGH unterstreicht, verfügt die Kommission in diesem Bereich über keine eigenen Ermittlungsbefugnisse" und ist weitgehend auf die Informationen angewiesen, die von potenziellen Beschwerdeführern oder den betroffenen Mitgliedstaaten bereitgestellt werden" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Umweltverbände sind einer der Wächter über die Wirksamkeit des EU-Umweltrechts und erfüllen ihre Funktion als "Wachhunde (...), die in einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind". Mehrere Vorabentscheidungsersuchen veranschaulichen auch die Tätigkeit von NRO vor nationalen Gerichten.