EU WATER LEGISLATION & JUGDES

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A-EU-Wassergesetzgebung und Gerichtshof der EU: ein wichtiger Beitrag

 

Die Freiwilligkeit, ja der Aktivismus des EuGH zugunsten des europäischen Aufbaus und seines juristischen Integrationsprozesses sui generis ist allgemein bekannt. Verschiedene Urteile zeigen die Entschlossenheit des EuGH, aktiv "zur Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Umsetzung des Umweltrechts, z. B. der Wassergesetzgebung" beizutragen. Der ehemalige Präsident des EuGH (1967-1976), Robert Lecourt, erinnert uns daran, dass "dort, wo die Präzision des Textes endet, die Macht des Richters beginnt (...), der sich nicht ohne Rechtsverweigerung hinter der Ungenauigkeit der Verträge verstecken kann, um sich zu weigern, Recht zu sprechen" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.
Die Wahl einer teleologischen und systemischen Auslegung der Bestimmungen der EU-Wasserrichtlinien ermöglicht es dem Gerichtshof, eine einheitliche und "wirksame" Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! Umsetzung zu gewährleisten und etwaigen Versuchen der Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, die volle praktische Wirkung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der Gewässer und der aquatischen Umwelt Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! zu untergraben. So legt der Gerichtshof im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung Bestimmungen, die von den Streitparteien unterschiedlich ausgelegt werden, unter Berücksichtigung des Kontextes, des Wortlauts, der Systematik und des Zwecks, ja sogar des Inhalts Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! der Bestimmungen auszulegen.
Diese inhärente Komplexität der EU-Gewässerschutzgesetze (wie aller Umweltschutzgesetze) spiegelt sich in der Einbeziehung zahlreicher technisch-wissenschaftlicher Begriffe und Parameter wider, deren Definitionen oder Methoden manchmal ungenau oder Gegenstand von Kontroversen und Auslegungskonflikten sind. Verschiedene Fälle, die dem Gerichtshof vorgelegt wurden, zeigen diese Probleme (z. B. der Begriff der Eutrophierung). Dieses hohe Maß an extralegaler Fachlichkeit rechtfertigt ein Mindestmaß an Ausbildung der Richter sowie die Inanspruchnahme von externem Fachwissen, falls erforderlich.
Neben diesen komplexen Fragen veranschaulichen andere in diesem Modul angeführte Fälle die Schlüsselrolle des Gerichtshofs bei der Klärung von Konzepten, der Auslegung von Verpflichtungen zur Einhaltung eines hohen Schutzniveaus und der Klärung der Verbindungen zwischen den EU-Wasserrechtsvorschriften und anderen Umweltvorschriften. Ebenso weist der Gerichtshof systematisch Argumente von Staaten zurück, die geltend machen, sie hätten administrative oder finanzielle Schwierigkeiten, den EU-Verpflichtungen nachzukommen. Mehrere Fälle liefern auch interessante Elemente zu den Beweisen, die die Kommission dem Gerichtshof vorlegen muss, wenn sie nachweist, dass ein Staat seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!.

In Anbetracht der offensichtlichen Komplexität der Wasserrichtlinien und ihrer teilweise unpräzisen Terminologie ist der Beitrag des EuGH daher von wesentlicher Bedeutung, auch für die nationalen Gerichte.