Das Unternehmen "Suez Lyonnaise des eaux" wurde 1995 vom Zivilgericht Guingamp (Tribunal d'instance-Brittany) zur Zahlung einer Entschädigung von 251 440 Francs an 176 Abonnenten des Trinkwasserverteilungsnetzes verurteilt. Das Unternehmen wurde verurteilt, weil es Wasser mit einem Nitratgehalt von mehr als 50 ml/L (und damit über dem Grenzwert der Trinkwasserrichtlinie) verteilt hatte. Dasselbe Unternehmen hat die Haftung des Staates vor dem Verwaltungsgericht Rennes angefochten, weil es seine polizeilichen Befugnisse im Rahmen der Gesetzgebung über industrielle Tätigkeiten (in diesem Fall landwirtschaftliche Anlagen) nicht ausgeübt hat und weil es die Richtlinie über Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen nicht eingehalten hat.