Rechtssache C-205/17, Kommission/Spanien, 25.7.2018, Richtlinie 91/271/EWG, Zwangsgeld in Höhe von 10 950 000 EUR für jeden sechsmonatigen Verzug bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesem Urteil (2007) nachzukommen, und Pauschalbetrag in Höhe von 12 Millionen EUR ECLI:EU:C:2018:606. Rechtssache C-278/01, Kommission/Spanien, 25.11.2003, Badegewässerrichtlinie, Zwangsgeld in Höhe von 624 150 EUR "pro Jahr und pro 1 % der Badegebiete in den spanischen Küstengewässern, bei denen für das betreffende Jahr eine Nichteinhaltung des in der Richtlinie 76/160 festgelegten Grenzwerts festgestellt wurde, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Qualität der Badegewässer in der ersten Badesaison nach Verkündung dieses Urteils festgestellt wird, bis zu dem Jahr, in dem dem Urteil (1998) vollständig nachgekommen wird", ECLI:EU:C:2003:635