Rechtssache C-278/01, Kommission/Königreich Spanien, 25/11/2003. Der Mitgliedstaat ist dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-92/96 (1998) nicht nachgekommen. "Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 624 150 EUR pro Jahr und pro 1 % der Badegebiete in den spanischen Küstengewässern, bei denen für das betreffende Jahr eine Nichteinhaltung der in der Richtlinie 76/160 festgelegten Grenzwerte festgestellt wurde". ECLI:EU:C:2003:635