Rechtssache C-105/18 bis C-112/18 Asociacion Espanola de la Industria Electrica.
In dieser Rechtssache entscheidet der Gerichtshof, dass "Artikel 191 Absatz 2 AEUV und Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 200/60/EG (...) sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuer auf die Nutzung von Binnengewässern zur Elektrizitätserzeugung wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegenstehen, die weder Anreize für eine effiziente Wassernutzung bietet noch Mechanismen zur Erhaltung und zum Schutz der öffentlichen Wasserressourcen vorsieht, wobei die Bemessung dieser Steuer in keinem Zusammenhang mit der Fähigkeit steht, diese öffentlichen Wasserressourcen zu schädigen, da sie einzig und allein auf die Einkommensmöglichkeiten der Wasserkrafterzeuger abstellt".