Im Juni 2021 forderte das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur EU-Strategie zur biologischen Vielfalt die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt in der EU-Grundrechtecharta (P9_TA(2021)0277). Zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2022 schlug E. Macron vor, die EU-Grundrechtecharta zu aktualisieren und dabei insbesondere die Umwelt stärker zu berücksichtigen" (Rede des Präsidenten vor dem Europäischen Parlament (https://www.elysee.fr/front/pdf/elysee-module-19159-fr.pdf)