Beschluss des Rates vom 24.7.1995 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Gemeinschaft, ABlEU 1995L 186/42. Die Union hat das Übereinkommen von 1997 über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe nicht unterzeichnet.