Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL), ABl. 2000 L 327/1. "Oberflächengewässer und Grundwasser sind grundsätzlich erneuerbare natürliche Ressourcen".