Rechtssache C-266/99, Kommission gegen Frankreich, 8/3/2001, ECLI:EU:C:2001:142. Im Juni 2007 bestätigte die Kommission ihre Entscheidung, den Gerichtshof anzurufen, da neun Einzugsgebiete die Vorschriften noch nicht erfüllten, und teilte mit, dass sie beabsichtige, den Gerichtshof zu ersuchen, Frankreich zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 28 000 000 EUR und eines täglichen Zwangsgelds von 117 000 EUR zu verurteilen. Im September setzte die Kommission ihre Entscheidung angesichts der Bemühungen (neue strenge Rechtsvorschriften in den ³eProzessbecken³c) aus.