19 Mitgliedstaaten, gegen die ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, ausgenommen neuere Mitgliedstaaten: Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien. 1981 - 2002: Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich: nur ein einziges Urteil für Dänemark, Finnland, Polen, Malta, Zypern, dagegen 19 Fälle für Spanien, 19 für Italien, 16 für die Portugiesische Republik, 14 für Griechenland, 13 für Frankreich (...).