Siehe Artikel 6 der WRRL über das Verzeichnis der Schutzgebiete, das auch die für die Trinkwassergewinnung ausgewiesenen Gebiete umfasst, und Artikel 7 der WRRL über die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Gewässer, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden: Ausweisung "innerhalb jeder Flussgebietseinheit aller Wasserkörper, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden und im Durchschnitt mehr als 10 m3 pro Tag liefern oder mehr als 50 Personen versorgen, sowie der Wasserkörper, die für eine solche künftige Nutzung vorgesehen sind".