Laut dem Bericht 2021 über die Umsetzung dieser Richtlinie wurden im Zeitraum 2016-2019 Dänemark, Irland, Italien (Regionen Lombardei und Piemont), Belgien (Region Flandern) und den Niederlanden Ausnahmeregelungen gewährt. Ausnahmeregelungen wurden auch für das Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales sowie Nordirland) gewährt. COM (2021) 1000 final, Bericht der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2016-2019.