Rechtssache C-60/18, Tallinna Vesi As, 28/3/2019, ECLI:EU:C:2019:264. Siehe den durch die Abfallrichtlinie (UE) 2018/851 geänderten Artikel 6. "Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Abfälle, die einem Recycling- oder sonstigen Verwertungsverfahren unterzogen wurden, nicht mehr als Abfälle gelten, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen (...)".