Die im Rahmen der Richtlinie 79/409/EWG des Rates (aufgehoben durch die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ausgewiesenen Gebiete werden in dieses ökologische Netz einbezogen. OJEU 2009 L 20/7.