Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABlEU 2012 L 197/1. Siehe Anhang VI Kriterien für die Meldung eines schweren Unfalls an die Kommission (Unterbrechung der Trinkwasserversorgung, erhebliche Schädigung eines Grundwasserleiters oder des Grundwassers).