Richtlinie (EU) 2020/2184 des EP und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, ABlEU 2020 L 435/1. Art. 26: "Die Richtlinie 98/83/EG, in der Fassung der in Anhang VI Teil A aufgeführten Rechtsakte, wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang VI Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht mit Wirkung vom 13.1.2023 aufgehoben".