Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.6.2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, ABlEU 2021 L 231/60. Die Förderung des Zugangs zu Wasser und einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung ist ausdrücklich ein Element des zweiten Einzelziels, das sich auf ein "grüneres, kohlenstoffarmes, auf eine kohlenstofffreie Wirtschaft und ein widerstandsfähiges Europa" bezieht (Artikel 2). Seit seiner Einführung (1994) trägt der Kohäsionsfonds zu Projekten im Bereich der Umwelt und der transeuropäischen Netze im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen bei. Dieser Fonds hat vor allem zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Siedlungsabfälle beigetragen.